Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und zur Förderung der Maßnahmen nach diesem Gesetz wird der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds für Oberösterreich als Siedlungsträger im Sinne des eingerichtet. Der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds für Oberösterreich, im folgenden kurz Fonds genannt, besitzt Rechtspersönlichkeit; er hat seinen Sitz in Linz.