Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zum Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2017

Bei Bediensteten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2017 bereits in einem Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehen, ändert sich der bereits bestehende Urlaubsstichtag nicht.

(Anm: LGBl.Nr. 87/2016)