Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Diese Verordnung regelt

1. Struktur und Ausgestaltung der gemäß zu erfassenden Stammdaten,

2. Form und Gliederung der gemäß zu dokumentierenden Abnahme-, Prüf- und Inspektionsdaten sowie

3. Aufbau der Anlagenidentifikationsnummer (Anlagen-ID) sowie Gestaltung und Anbringung der Kennzeichnungsplakette.