Ernennungserfordernis für die Verwendungsgruppe E (Hilfsdienst)
Als Beamter der Verwendungsgruppe E darf ernannt werden, wer die Eignung für die vogesehene Verwendung aufweist.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Ernennungserfordernis für die Verwendungsgruppe E (Hilfsdienst)
Als Beamter der Verwendungsgruppe E darf ernannt werden, wer die Eignung für die vogesehene Verwendung aufweist.