Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Ernennungserfordernisse

für die Verwendungsgruppe C (Fachdienst) und

für die Verwendungsgruppe D (Mittlerer Dienst)

Als Beamter der Verwendungsgruppe C oder D darf ernannt werden, wer die im vorgesehene Dienstprüfung erfolgreich abgelegt hat. Für die Ernennung im Dienstzweig Fachdienst der Leitung eines Alten- und Pflegeheims (C/2) der "Dienstzweigeordnung des Gemeindedienstes" tritt an die Stelle der im vorgesehenen Dienstprüfung die Heimleiterausbildung nach der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung.