Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A

(Höherer Dienst)

(1) Als Beamter der Verwendungsgruppe A darf ernannt werden, wer ein der Verwendung entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen und die im vorgesehene Dienstprüfung erfolgreich abgelegt hat.

(2) Ein Hochschulstudium im Sinn dieser Verordnung hat abgeschlossen, wer den Diplomgrad nach Hochschulstudienrecht erworben hat.