7. ABSCHNITT ANTRAGSUNTERLAGEN
Genehmigungsantrag
(1) Der Antragsteller hat dem Antrag auf aufsichtsbehördliche Genehmigung jedenfalls anzuschließen:
1. eine genaue Beschreibung des geplanten Finanzgeschäfts;
2. einen Nachweis über die notwendige Willensbildung im zuständigen Gemeindeorgan;
3. eine Bestätigung über die erfolgte Beratung und Betreuung gemäß ;
4. die gemäß , und erforderlichen Nachweise und sonstigen Urkunden.
(2) Die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Abs. 1 sind im Original vorzulegen. Soweit erforderlich kann die Aufsichtsbehörde weitere Unterlagen im Einzelfall anfordern, wenn dies zur Beurteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erforderlich ist.
