Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. ABSCHNITT ANTRAGSUNTERLAGEN

Genehmigungsantrag

(1) Der Antragsteller hat dem Antrag auf aufsichtsbehördliche Genehmigung jedenfalls anzuschließen:

1. eine genaue Beschreibung des geplanten Finanzgeschäfts;

2. einen Nachweis über die notwendige Willensbildung im zuständigen Gemeindeorgan;

3. eine Bestätigung über die erfolgte Beratung und Betreuung gemäß ;

4. die gemäß , und erforderlichen Nachweise und sonstigen Urkunden.

(2) Die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Abs. 1 sind im Original vorzulegen. Soweit erforderlich kann die Aufsichtsbehörde weitere Unterlagen im Einzelfall anfordern, wenn dies zur Beurteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erforderlich ist.