Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. ABSCHNITT GESAMTRISIKO-ANALYSE

§ 7 Gesamtrisiko-Analyse – Fremdfinanzierungen

(1) Die Gesamtrisiko-Analyse der auf Euro lautenden Fremdfinanzierungen (Darlehen) hat zu enthalten:

1. Tilgungsplan für die gesamte Laufzeit;

2. Maßnahmenplan zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts unter Berücksichtigung des Mittelfristigen Finanzplans, jedenfalls in Form einer IST-Darstellung vor und nach der Aufnahme eines solchen Geschäfts, einer Darstellung der Auswirkung dieses Geschäfts auf den Haushalt und der angestellten Refinanzierungsüberlegungen;

3. Darstellung des Gesamtschuldenstands und des Gesamtschuldendienstes unter Berücksichtigung des neu aufzunehmenden Darlehens.

(2) Bei Darlehen gemäß hat die Gesamtrisiko-Analyse den Nachweis über die gesicherte ordnungsgemäße Tilgung unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation der Gemeinde bzw. der Statutarstadt sowie die Nachweise des Abs. 1 Z 2 und 3 zu enthalten.