Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 8 Gesamtrisiko-Analyse – derivative Finanzgeschäfte

Die Gesamtrisiko-Analyse der auf Euro lautenden derivativen Finanzgeschäfte hat in sinngemäßer Anwendung die Nachweise gemäß und einen Nachweis über die Identifikation der relevanten Markt-, Zins-, Liquiditäts- und Gegenparteirisiken unter Berücksichtigung ungünstiger Marktentwicklungen bzw. Marktszenarien zu enthalten.