5. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
5. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.