Gebäudeinventar
(1) Das Land Oberösterreich, die oö. Gemeinden und deren sonstige öffentliche Einrichtungen haben für die Zwecke des ein Inventar der beheizten oder gekühlten Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt werden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen, zu erstellen. Die Inventare sind spätestens ab dem 11. Oktober 2025 im Internet dauerhaft zu veröffentlichen und alle zwei Jahre zu aktualisieren. Der Link zum veröffentlichten Inventar ist der Landesregierung bekannt zu geben und aktuell zu halten.
(2) Die Inventare enthalten für jedes Gebäude folgende Angaben:
1. die Objektnummer im Gebäude- und Wohnungsregister;
2. die Gesamtnutzfläche in Quadratmeter;
3. den gemessenen jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser, sofern diese Angaben vorliegen;
4. den Energieausweis jedes Gebäudes.
