Vorprüfung
Anhand der Unterlagen gemäß ist durch eine Aufzugsprüferin oder einen Aufzugsprüfer in Form eines Gutachtens ( des Oö. Aufzugsgesetzes 1998) zu prüfen, ob das Vorhaben in seiner Gesamtheit den Vorschriften gemäß des Oö. Aufzugsgesetzes 1998 in Verbindung mit dieser Verordnung und den baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Die geprüften Unterlagen sind von der Aufzugsprüferin oder vom Aufzugsprüfer mit einem Kontrollvermerk zu versehen.
