Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterlagen

Der Anzeige gemäß des Oö. Aufzugsgesetzes 1998 sind jedenfalls in zweifacher Ausfertigung anzuschließen:

1. eine technische Beschreibung samt Anlagenzeichnung;

2. Unterlagen über die statische Bemessung und die Ausführung hinsichtlich Brandschutz, Schallschutz, Energieeffizienz, Barrierefreiheit sowie die Lage des Aufzugs im Gebäude;

3. gegebenenfalls die Entscheidung gemäß ;

4. ein Gutachten einer Aufzugsprüferin oder eines Aufzugsprüfers gemäß .

(Anm: LGBl.Nr. 45/2017, 11/2019)