Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausmaß der Förderung beim Erwerb

Für den Erwerb eines Wohnhauses oder einer Wohnung, deren Errichtung nicht gefördert ist, kann ein Förderungsdarlehen gemäß in der Höhe von € 7.300,– unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt werden:

1. Der Vertragsabschluß oder der Abschluß eines anderen Erwerbsvorganges muß innerhalb von 18 Monaten vor dem Tag des Einbringens des Ansuchens erfolgt sein.

2. Das Entgelt muß mindestens € 14.600,– betragen, wobei zumindest die Zahlung eines Bargeldbetrages in der Höhe der Förderungsdarlehenssumme vorgesehen sein muß.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.