Die Gemeinde hat ihre im geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Gemeinde hat ihre im geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.