Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gemäß §§ 45 ff NÖ KJHG, LGBl. 9270, die zur Durchführung von Leistungen der Unterstützung der Erziehung herangezogen werden.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gemäß §§ 45 ff NÖ KJHG, LGBl. 9270, die zur Durchführung von Leistungen der Unterstützung der Erziehung herangezogen werden.