Austritt aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Der Austritt kann ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Diese Erklärung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses aus dem Grund des ist dem Austritt aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gleichzuhalten.
