Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt VIII

Besondere Übergangsbestimmungen für die Zeit nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997

Zeitlicher Geltungsbereich

ist auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997 liegen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben