Landeskulturrat
Die Landes-Landwirtschaftskammer übernimmt alle Aufgaben und Einrichtungen des niederösterreichischen Landeskulturrates und tritt in dessen Rechte und Pflichten ein.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
