Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbesserung der Produktionsgrundlagen

Zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen können Förderungsmaßnahmen im Sinne des getroffen werden, die der Hebung der Wirtschaftlichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung einschließlich des Weinbaues sowie sonstiger Formen der Gewinnung und Hervorbringung pflanzlicher Erzeugnisse sowie der Viehwirtschaft einschließlich der Maßnahmen zur Pflege der Tiergesundheit und des Pflanzenschutzes dienen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.