Verbesserung der Produktionsgrundlagen
Zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen können Förderungsmaßnahmen im Sinne des getroffen werden, die der Hebung der Wirtschaftlichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung einschließlich des Weinbaues sowie sonstiger Formen der Gewinnung und Hervorbringung pflanzlicher Erzeugnisse sowie der Viehwirtschaft einschließlich der Maßnahmen zur Pflege der Tiergesundheit und des Pflanzenschutzes dienen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
