Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Formen der Förderung

Die Förderung nach diesem Gesetz kann erfolgen durch:

1. Schulung und Beratung;

2. Gewährung von Darlehen, Zinsen-, Annuitäten- und sonstigen Kreditkostenzuschüssen;

3. Gewährung von Beihilfen und sonstigen Geldleistungen;

4. Gewährung von Ausgleichszahlungen;

5. Übernahme von Ausfallbürgschaften;

6. Dienst- und Sachleistungen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.