Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbau von Privatzimmern und Fremdenverkehrseinrichtungen

Der im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben vornehmlich dem Fremden- und Erholungsverkehr dienende Ausbau von Privatzimmern und sonstigen Fremdenverkehrseinrichtungen ist durch Maßnahmen im Sinne des zu fördern.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.