Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fahrzeugbenützung

Die Verwendung eines privaten Fahrzeuges auf dem Schulgelände ist an die Bewilligung der Schulleitung zu binden. Die Schulleitung darf die Bewilligung nur dann erteilen,

- wenn die räumlichen Verhältnisse dies zulassen,

- die Verwendung kein Sicherheitsrisiko darstellt und

- keine Störung des Unterrichtes und des Heimbetriebes damit verbunden ist.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.