Fahrzeugbenützung
Die Verwendung eines privaten Fahrzeuges auf dem Schulgelände ist an die Bewilligung der Schulleitung zu binden. Die Schulleitung darf die Bewilligung nur dann erteilen,
- wenn die räumlichen Verhältnisse dies zulassen,
- die Verwendung kein Sicherheitsrisiko darstellt und
- keine Störung des Unterrichtes und des Heimbetriebes damit verbunden ist.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
