Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherheitsbestimmungen

Es sind Bestimmungen festzulegen, die eine körperliche oder sittliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler möglichst ausschließen. Grundsätzlich müssen diese beinhalten:

- Verbot der Mitnahme gefährlicher und/oder gefährdender Gegenstände

- Abnahme und Verwahrung solcher Gegenstände, soferne gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen

- Verbot der eigenmächtigen Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten

- Verhalten in Brand- und Katastrophenfällen bzw. bei Unfällen

- Information und Belehrung der Schülerinnen und Schüler über Gefahrenquellen von Maschinen, Geräten, elektrischen Anlagen, Stoffen und Baulichkeiten

- Meldepflichten von drohenden Gefahren

- Verwendung privater Geräte (z. B. Elektrogeräte).

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.