Die Verwaltungsabgabe ist bar oder im bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuzahlen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verwaltungsabgabe ist bar oder im bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuzahlen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben