Die Einhebung der Gemeinde-Verwaltungsabgabe fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Einhebung der Gemeinde-Verwaltungsabgabe fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben