Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bürgermeister

Der Bürgermeister wird aus der Mitte der Gemeinderäte vom Gemeinderat gewählt.

Beachte: Verfassungsbestimmung (vgl. )

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.