Verfassungsbestimmungen
Die , 19 Abs. 1, 20 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 2, 26, 69 Abs. 7, 85 Abs. 3, 87, 88 Abs. 1, 89 und 95 sowie das V. Hauptstück sind Verfassungsbestimmungen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
