Drucksorten
Die Landesregierung muß durch Verordnung die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung dieses Hauptstückes festlegen.
Beachte: Verfassungsbestimmung (vgl. )
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
