Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Voraussetzungen für die Aufbringung von Bankettschälgut

Die Auf- oder Einbringung von Bankettschälgut auf landwirtschaftliche Böden ist zulässig, wenn die landwirtschaftliche Nützlichkeit gegeben ist und die Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (Kapitel 4.7) eingehalten sind.