Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dokumentation der Maßnahmen

Die Nationalparkverwaltung hat der Landesregierung jährlich bis spätestens 31. Oktober einen Tätigkeitsbericht über die Umsetzung der gesetzten Maßnahmen für das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.