Regelungsgegenstand
Diese Verordnung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der gemäß des Gesetzes vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse definierten Ziele fest.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Regelungsgegenstand
Diese Verordnung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der gemäß des Gesetzes vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse definierten Ziele fest.