Zusammenarbeit der Behörden
Im Vollzug dieses Abkommens arbeiten das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport direkt zusammen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zusammenarbeit der Behörden
Im Vollzug dieses Abkommens arbeiten das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport direkt zusammen.