Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mißbrauch

Der Doppelbürger, der sich seinen gesetzlichen militärischen Pflichten entzieht, wird von den Vorteilen des vorliegenden Abkommens auf Verlangen des Staates, in dem er sie erfüllen muß, ausgeschlossen.