Mißbrauch
Der Doppelbürger, der sich seinen gesetzlichen militärischen Pflichten entzieht, wird von den Vorteilen des vorliegenden Abkommens auf Verlangen des Staates, in dem er sie erfüllen muß, ausgeschlossen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Mißbrauch
Der Doppelbürger, der sich seinen gesetzlichen militärischen Pflichten entzieht, wird von den Vorteilen des vorliegenden Abkommens auf Verlangen des Staates, in dem er sie erfüllen muß, ausgeschlossen.