Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schwierigkeiten bei der Anwendung

Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung des vorliegenden Abkommens ergeben und nicht in Anwendung von gelöst werden können, werden von den beiden Staaten auf diplomatischem Weg geregelt.