Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

. Zur Erreichung der in genannten Ziele für die Verwaltungszonen sind von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer folgende Maßnahmen durchzuführen:

1. die technischen Versorgungseinrichtungen, Besuchereinrichtungen, Verwaltungsgebäude sowie Lagerungsorte für Futtermittel sollen instandgehalten oder instandgesetzt werden,

2. die baulichen Anlagen sollen instandgehalten oder instandgesetzt werden,

3. die historische Parkanlage soll gärtnerisch gepflegt werden,

4. die Wirtschaftswege sollen zur Sicherung der Zugänglichkeit der Verwaltungszonen und der Ausführung der Aufgaben der Verwaltung instandgehalten oder instandgesetzt werden.