Verwaltungszonen
Ziele
. (1) Für die Verwaltungszone I gelten folgende Ziele:
1. Sicherstellung des Betriebes von technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
2. Sicherstellung der Lagerung des für den Betrieb des Lainzer Tiergartens und seiner Einrichtungen notwendigen Materials,
3. Erhaltung der Gebäude als Stützpunkt für die mit Aufgaben der Verwaltung betrauten Organe,
4. Sicherstellung des Betriebes von Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher,
5. Sicherstellung der notwendigen Lagerung von Futtermitteln für Kirrungen und Notzeitfütterungen,
6. Sicherstellung des Betriebes von Wasserversorgungseinrichtungen.
(2) Für die Verwaltungszone II gelten folgende Ziele:
1. Erhaltung der historischen baulichen Anlagen,
2. Erhaltung der historischen Parkanlage,
3. Sicherstellung des Betriebes des Museums in der Hermesvilla.
