Maßnahmen
. Zur Erreichung der in genannten Ziele für die Besucherinnen und Besucher sind von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer folgende Maßnahmen durchzuführen:
1. es ist eine technische Infrastruktur, insbesondere eine eindeutige Markierung und Instandhaltung der gekennzeichneten Wege, zu schaffen und zu erhalten,
2. Lagerwiesen und Spielplätze dürfen mehrmals im Jahr nach Bedarf gemäht werden,
3. Bildungs- und Exkursionsprogramme, insbesondere für die Bereiche Hermesvilla Park und Nikolaitor, sind zu erstellen und durchzuführen,
4. Umweltbildungs- und Erholungseinrichtungen sind im Bereich der am stärksten frequentierten Haupttore und im Bereich der Ausflugsgasthäuser zu konzentrieren,
5. temporäre Schließzeiten mit Ausnahme des Hermesvilla Parks können im Bedarfsfall zur Erreichung der Ziele des veranlasst werden,
6. die nächtliche Ruhezeit im gesamten Lainzer Tiergarten ist zur Erreichung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen sowie zur Beruhigung der Wildtiere und für die Sicherheit der Erholungssuchenden zu erhalten.
