Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besucherinnen und Besucher

Ziele

. Für die Besucherinnen und Besucher gelten folgende Ziele:

1. Schaffung und Erhaltung eines unmittelbaren Naturerlebnisses zu Bildungs- und Erholungszwecken, unter besonderer Schonung der Lebensräume sowie der Tier- und Pflanzenarten, insbesondere jener der Anhänge I und II der Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie sowie des Anhangs I der Vogelschutz – Richtlinie,

2. Erhaltung der bestehenden Ausflugsgasthäuser, Lagerwiesen und Spielplätze entlang der gekennzeichneten Wege,

3. Information der Besucherinnen und Besucher zur Erhöhung des Verständnisses für naturschutzfachliche Maßnahmen.