Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Freistellung zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen

Dem Vertragsbediensteten ist auf Antrag eine Freistellung zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen unter sinngemäßer Anwendung von zu gewähren.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.