Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt
Dem Vertragsbediensteten ist eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt unter sinngemäßer Anwendung von § 51b NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt
Dem Vertragsbediensteten ist eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt unter sinngemäßer Anwendung von § 51b NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.