Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahl der Mitglieder der Landesregierung

(Verfassungsbestimmung)

Nach dem Gelöbnis der Abgeordneten () und der Wahl der Präsidenten () sind der Landeshauptmann, die beiden Landeshauptmannstellvertreter und die Landesräte zu wählen.

Beachte: Verfassungsbestimmung

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.