Bestellung der Mitglieder, Wahlzeugen, Geschäftsführung
Die Bestimmungen der bis 4 sind sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestellung der Mitglieder, Wahlzeugen, Geschäftsführung
Die Bestimmungen der bis 4 sind sinngemäß anzuwenden.