Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit der Schulleiterinnen/Schulleiter

Der Schulleiterin/dem Schulleiter obliegen hinsichtlich der an der Schule als Stammschule verwendeten Lehrpersonen zusätzlich zu den in anderen Rechtsnormen festgehaltenen Aufgaben unter anderem folgende Zuständigkeiten:

1. Entgegennahme des Dienstgelöbnisses,

2. Gewährung eines Sonder- oder Karenzurlaubes bis zu drei Tagen,

3. Gewährung einer Pflegefreistellung,

4. Führung der personenbezogenen Daten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 22/1983, LGBl. Nr. 70/2013, LGBl. Nr. 92/2014