Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit der Landesregierung

In folgenden Angelegenheiten besteht die Zuständigkeit der Landesregierung:

1. die Erstellung des Stellenplanes in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion;

2. die Zuteilung der Lehrerpersonalressourcen an die Bildungsdirektion;

3. Landeslehrer-Controlling auf Grundlage der Landeslehrer-Controllingverordnung;

4. Abrechnung des Stellenplanes;

5. die Verleihung der Leiterstellen;

6. Freistellung von PersonalvertreterInnen gemäß § 25 B-PVG;

7. Versetzungen gemäß , § 41 Abs. 4a des Vertragsbedienstetengesetzes und des Landesvertragslehrpersonengesetzes.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 17/1973, LGBl. Nr. 92/2014, LGBl. Nr. 72/2018