Dienstliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Fortbildung
Für die dienstliche Aus- und Weiterbildung und die berufliche Fortbildung der Beamten gelten die entsprechenden Vorschriften für die Vertragsbediensteten des Landes sinngemäß.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Fortbildung
Für die dienstliche Aus- und Weiterbildung und die berufliche Fortbildung der Beamten gelten die entsprechenden Vorschriften für die Vertragsbediensteten des Landes sinngemäß.