Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mittel der Landarbeiterkammer

Die finanziellen Mittel der Landarbeiterkammer werden aufgebracht durch:

a) die Kammerumlage nach ,

b) Kostenbeiträge nach ,

c) Zuwendungen und Kostenersätze des Landes Tirol,

d) Zuschüsse des Bundes, der Fachvereine bzw. der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften oder sonstige Zuschüsse,

e) Einnahmen aus eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen, sofern es sich nicht um Veranstaltungen im Sinn des des Körperschaftsteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 401/1988, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 104/2019, handelt,

f) sonstige Einkünfte.