Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderungsmaßnahmen

Förderungsmaßnahmen sind:

a) Beratung;

b) Schulung;

c) Gewährung von Darlehen;

d) Gewährung von Zinsen-, Annuitäten- und sonstigen Kreditkostenzuschüssen;

e) Gewährung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen;

f) Dienst- und Sachleistungen.