Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Organisation der Fachschulen

Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden wie folgt festgesetzt:

a) Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft:

Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: drei

Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300

b) Dreistufige Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

Bezeichnung: Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: drei

Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300

c) Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft:

Bezeichnung: Fachschule für Pferdewirtschaft

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: drei

Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300

d) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft:

Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: zwei

Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260

e) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltungsmanagement:

Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: zwei

Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260

f) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft:

Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung Pferdewirtschaft

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: zwei

Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260

g) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Forstwirtschaft:

Bezeichnung: Forstwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: zwei

Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260

h) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Gartenbau:

Bezeichnung: Gartenbaufachschule für Erwachsene

Organisationsform: ganzjährig

Schulstufen: zwei

Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260