. Im des Wiener Sportgroschengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 16/1948, in der geltenden Fassung, haben die Worte: „nach Anhörung des Sportbeirates“ zu entfallen.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Im des Wiener Sportgroschengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 16/1948, in der geltenden Fassung, haben die Worte: „nach Anhörung des Sportbeirates“ zu entfallen.